Abrechnung und
Behandlungskosten
Patienten, die in einer Privaten Krankenversicherung, der Beihilfe versichert sind
oder eine Krankenzusatzversicherung mit Leistungserstattung für Heilpraktiker-Behandlungen haben,
bekommen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, der GebüH,
die in der Regel von den
o.g. Leistungsträgern anerkannt und vollständig übernommen wird.
Sollte es dennoch zu Leistungskürzungen kommen, sprechen Sie mich bitte an, damit wir eine Lösung zu finden,
so wie Sie es von anderen
Leistungserbringern wie z.B. Ärzten und Krankenhäusern her auch kennen.
Alle anderen Patienten zahlen meine Rechnung als Selbstzahler.
In diesem Fall orientiere ich mich ebenfalls an der GebüH und setze in der Regel die unteren Richt-Sätze an.
Natürlich bespreche ich im
Vorfeld eingehend mit Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Die Bezahlung kann entweder
direkt nach der Behandlung in bar oder auf Rechnung erfolgen.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können:
Bitte sagen Sie mir spätestens 24 Stunden vorher Bescheid,
damit ein anderer Patient diesen Termin nutzen kann. Ansonstem muss ich
Ihnen eine eine Ausfallpauschale von 40€ in Rechnung stellen!